Wie nachfolgend beschrieben, verlief der Ablauf meines Fahrzeugkaufs.
Wenn ein Händler ein Neufahrzeug im Auftrag des Käufers bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden möchte, benötigt er vom Hersteller (bzw. dem Importeur/Großhändler) zwingend die folgenden Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Das zentrale Dokument für die Eigentums- und Zulassungsdaten. Bei vielen Neuwagen wird dieser Brief vom Hersteller erst nach der Bestellung oder Bezahlung für den Händler generiert bzw. freigegeben.
- COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Dieses Dokument weist nach, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht und enthält alle technischen Daten, die die Zulassungsstelle benötigt, um die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu erstellen.
Das ist so nicht ganz korrekt:
Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) für ein importiertes Neufahrzeug wird von der örtlichen Kfz-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) in Deutschland bei der ersten Zulassung vor Ort ausgestellt. [1, 2]
Erforderliche Grundlage für die Ausstellung
Damit die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil II erstellen kann, müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier): Wird vom Hersteller des Fahrzeugs mitgeliefert und enthält alle technischen Daten.
- Kaufvertrag oder Originalrechnung: Mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Ausländische Papiere/Dokumente: Falls vorhanden (werden von der Zulassungsstelle eingezogen).
- Händlerbescheinigung: Bestätigung, dass für das Neufahrzeug im Ausland noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt oder ausgestellt wurde.
- eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflicht.
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung).
- SEPA-Lastschriftmandat: Für die Einzug der Kfz-Steuer
Die obige Aussage ist vom Kreis Pinneberg, es gibt dazu aber mehrere Quellen.
Der Hersteller kann den Brief nicht erstellen. Der Hersteller liefert die CoC, Zollpapiere usw. Der Händler / Käufer geht mit diesen Unterlagen zur Zulassungsstelle und erhält dort bei der Anmeldung / Zulassung den Brief, der direkt vor Ort von der Zulassungsstelle erstellt wird. So war es bei mir auch.