Beiträge von Deepal

    Du hast doch bereits das aktuelle Update 3.0.3 installiert. Seit diesem Update wird die Akkugesundheit nicht mehr in Prozent angezeigt. Vor dem Update konnte man den Wert noch im Menü unter Energie Laden und Entladen sehen.

    Wurde mit Version 3.0.3 bewusst geändert worden.X/

    Aber was hat dein Auto denn angezeigt? Bei mir waren es nach knapp 4.000 km nur noch 94 %. Dann müsste deiner bei über 6.000 km ja schon bei etwa 90 % liegen. 🤔 Wegen des Akkus mache ich mir allerdings keine großen Sorgen. Da haben wir ja zum Glück eine recht gute Garantie drauf. 😊

    Ich war nur neugierig, ob die Akkugesundheit bei dir auch etwa alle 500 km um 1 % gesunken ist. Bei mir war das tatsächlich so. Seit dem aktuellen Update wird der Akku plötzlich „in exzellentem Zustand“ angezeigt. 😉

    Bei mir zeigte die Akkugesundheit nach gerade mal 4.000 km nur noch 94 % an. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass der Akku tatsächlich schon so viel Kapazität verloren hat. Ich vermute eher, dass es sich um ein Softwareproblem handelt oder das BMS den Wert nicht korrekt berechnet.;)

    Hallo zusammen,

    hat jemand von euch das Update auf Version 3.0.3 bereits installiert und konnte es im Anhängerbetrieb testen? Mich würde interessieren, ob der Spurhalteassistent und der Tempomat mit angekuppeltem Anhänger weiterhin deaktiviert sind.

    Vielen Dank!

    Mit dem Fahrzeug kommen alle Unterlagen mit, die man zum Anmelden braucht. Wenn Du das Fahrzeug selber zulassen willst, benötigst Du die genannten Papiere, eine eVB und die SEPA. Damit ab zur Zulassungsstelle und fertig.

    Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass die Fahrzeugpapiere nicht zusammen mit dem Fahrzeug eintreffen. Es geht mir nur darum, festzuhalten, dass bei einer Fahrzeugzulassung fehlende Unterlagen rechtzeitig im Vorfeld beim Hersteller angefordert werden müssen, damit es bei der Zulassung nicht zu Verzögerungen kommt.;)

    Wie nachfolgend beschrieben, verlief der Ablauf meines Fahrzeugkaufs.

    Wenn ein Händler ein Neufahrzeug im Auftrag des Käufers bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden möchte, benötigt er vom Hersteller (bzw. dem Importeur/Großhändler) zwingend die folgenden Dokumente:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Das zentrale Dokument für die Eigentums- und Zulassungsdaten. Bei vielen Neuwagen wird dieser Brief vom Hersteller erst nach der Bestellung oder Bezahlung für den Händler generiert bzw. freigegeben.
    • COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Dieses Dokument weist nach, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht und enthält alle technischen Daten, die die Zulassungsstelle benötigt, um die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu erstellen.